Vertragsbedingungen

Der Verein

 

 

verpflichtet sich, folgende Bedingungen einzuhalten (s. auch Aushang in der 1. Etage) :

 

ü      Die Räume sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.

 

ü      Mobiliar (wie Schränke, Betten, Tische) bleiben am betreffenden Ort.

 

ü      Eine Teeküche zum Frühstücken steht zur Verfügung. Benutztes Geschirr reinigen.

Der Aufenthalt und die Benutzung der Teeküche ist nur den Personen (Verein) gestattet, die mit dem SSVL einen Vertrag abgeschlossen haben.

 

ü      Die Leihgebühr für Bettwäsche beträgt (einmalig) pro Person 4 €. Das Nächtigen ohne Bettzeug oder in Schlafsäcken ist verboten.

 

ü      Bettdecken und –kissen müssen selbst bezogen bzw. abgezogen werden.

 

ü      Das Rauchen ist im Übernachtungsbereich verboten!

 

ü      Der Genuss von Alkohol ist strengstens untersagt!

 

ü      Die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr sind einzuhalten. Grundsätzlich sind Lärm und Belästigungen zu vermeiden.

 

ü      Es ist nicht erlaubt, andere als im Vertrag aufgeführte Personen während des Aufenthaltes im Gebäude zu gestatten bzw. diese nächtigen zu lassen.

 

ü      Gegen ein Pfand von 15,00 €/pro Schlüssel erhält die Gruppe die benötigten Schlüssel für das Vereinsheim.

 

ü      Während der Nacht ist sowohl die Einfahrtstür als auch die Haustür abzuschließen.

 

ü      Ein öffentlicher Telefonanschluss befindet sich im Erdgeschoss des Treppenhauses.

 

ü      Es ist verboten, Hygieneartikel und Abfälle in die Toiletten zu entsorgen. Dafür sind in den Toiletten Hygienebehälter/Abfallbehälter bereit gestellt.

 

ü      Die Parkplätze auf dem Gelände können nur in Absprache mit dem Vermieter benutzt werden.

 

ü      Für Beschädigungen und Unregelmäßigkeiten kommt der Mieter auf, der Gerichtsstand ist Berlin.

 

ü      Der Betrag ist drei Wochen vor Reisebeginn auf das Konto des Schulsportvereins Lichtenrade e. V. zu überweisen: Berliner Volksbank, Konto-Nr.: 3184648007, BLZ: 100 900 00

Der Name des Vereins und die Übernachtungszeiten sind anzugeben.

·         Bei Vertragskündigung sechs (6) Wochen vor Beginn des Aufenthaltes mindert sich die Aufwandsentschädigung um 75 %.

·         Bei Vertragskündigung eine (1) Woche vor Beginn des Aufenthaltes mindert sich die Aufwandsentschädigung um 50 %.

 

ü      Die Vertragsbedingungen werden von beiden Parteien anerkannt; zusätzliche Abmachungen bedürfen der Schriftform.

 

Berlin, den

 

 

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Schulsportverein Lichtenrade e. V.                        Gastverein