Vertragsbedingungen
Der
Verein
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verpflichtet sich, folgende
Bedingungen einzuhalten (s. auch Aushang in der 1. Etage) :
ü Die Räume sind sauber und
ordentlich zu hinterlassen.
ü Mobiliar (wie Schränke,
Betten, Tische) bleiben am betreffenden Ort.
ü Eine Teeküche zum
Frühstücken steht zur Verfügung. Benutztes Geschirr reinigen.
Der Aufenthalt und die
Benutzung der Teeküche ist nur den Personen (Verein) gestattet, die mit dem
SSVL einen Vertrag abgeschlossen haben.
ü
Die
Leihgebühr für Bettwäsche beträgt (einmalig) pro Person 4 €. Das Nächtigen ohne Bettzeug oder in Schlafsäcken ist
verboten.
ü Bettdecken und –kissen
müssen selbst bezogen bzw. abgezogen werden.
ü
Das Rauchen ist im Übernachtungsbereich verboten!
ü
Der Genuss von Alkohol ist strengstens untersagt!
ü Die Mittagsruhe von 13.00
bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr sind einzuhalten.
Grundsätzlich sind Lärm und Belästigungen zu vermeiden.
ü Es ist nicht erlaubt, andere
als im Vertrag aufgeführte Personen während des Aufenthaltes im Gebäude zu
gestatten bzw. diese nächtigen zu lassen.
ü Gegen ein Pfand von 15,00
€/pro Schlüssel erhält die Gruppe die benötigten Schlüssel für das Vereinsheim.
ü Während der Nacht ist sowohl
die Einfahrtstür als auch die Haustür abzuschließen.
ü Ein öffentlicher
Telefonanschluss befindet sich im Erdgeschoss des Treppenhauses.
ü Es ist verboten,
Hygieneartikel und Abfälle in die Toiletten zu entsorgen. Dafür sind in den
Toiletten Hygienebehälter/Abfallbehälter bereit gestellt.
ü Die Parkplätze auf dem
Gelände können nur in Absprache mit dem Vermieter benutzt werden.
ü Für Beschädigungen und
Unregelmäßigkeiten kommt der Mieter auf, der Gerichtsstand ist Berlin.
ü
Der Betrag ist drei Wochen
vor Reisebeginn auf das Konto des
Schulsportvereins Lichtenrade e. V. zu überweisen: Berliner Volksbank,
Konto-Nr.: 3184648007, BLZ: 100 900 00
Der Name des Vereins und die
Übernachtungszeiten sind anzugeben.
· Bei Vertragskündigung sechs (6) Wochen vor Beginn des Aufenthaltes mindert sich die Aufwandsentschädigung um 75 %.
· Bei Vertragskündigung eine (1) Woche vor Beginn des Aufenthaltes mindert sich die Aufwandsentschädigung um 50 %.
ü Die Vertragsbedingungen
werden von beiden Parteien anerkannt; zusätzliche Abmachungen bedürfen der
Schriftform.
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Berlin, den |
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Schulsportverein Lichtenrade
e. V. Gastverein